Halbzeitbilanz 51. Legislatur Nationalrat

Halbzeitbilanz 51. Legislatur Nationalrat

Leistungsuntergrenze bei der Förderung der Kleinwasserkraft

Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.

16.06.2021
Geschäft19.443
Abstimmung23310
  • Gewässer

  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt