51. Legislatur (2019-2023) Ständerat

51. Legislatur (2019-2023) Ständerat

Restwasserbestimmungen sistieren

Die Restwasserbestimmungen gemäss GschG sind das absolute Minimum, das es zur Aufrechthaltung der natürlichen Funktionen eines Gewässers braucht. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass bei bestehenden Wasserkraftwerken (>3MW), die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen für den Weiterbetrieb, so wie bei Erweiterungen oder Erneuerungen bis mindestens Ende 2035 sistiert und nicht angewendet werden. Der Ständerat sieht hierfür jedoch keine Bedarf und lehnt den Vorschlag mit 25:19 Stimmen ab.

22.09.2022
Geschäft21.047
Abstimmung5345
  • Gewässer

  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Gegen die Umwelt