50. Legislatur (2015-2019) Ständerat

L5

BLN Gebiete - Kern des Schutzwertes bewahren

Der Ständerat beschloss ursprünglich ein Abweichen der ungeschmälertern Erhaltung bei BLN Objekten sei nur dann in Betracht zu ziehen, sofern das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Diese Ergänzung wurde aufgenommen um die vollständige Zertsörung genannter Objekte zu verhindern. In der Differenzbereinigung folgte er dann allerdings dem Minderheitsantrag und fiel auf den ursprünglichen, aus Sicht Biodiversitäts- und Landschaftsschutz wesentlich schwächeren, Vorschlag des Bundesrates zurück.

31.05.2016
Geschäft13.074
  • Gefährdete Arten
  • Raumplanung

  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Gegen die Umwelt