50. Legislatur (2015-2019) Ständerat

L5

Pendlerabzug auch bei Geschäftsfahrzeugbesitzern weiterhin beschränken

Mit der neuen Bahnfinanzierung FABI haben Volk und Stände 2014 beschlossen, dass Pendler nur noch maximal 3‘000 Franken von den Bundessteuern abziehen dürfen. Mit dieser Massnahme wird das Verkehrswachstum gebremst. Erich Ettlin CVP OW und Hans Wicki FDP NW verlangen, dass diese Neuerung für Geschäftsfahrzeugbesitzer nicht umgesetzt wird. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Geschäftsfahrzeugbesitzern einerseits und Pendler im eigenen Fahrzeug oder mit dem öV andererseits geschaffen. Im Nationalrat wurde von Thomas Aeschi SVP ZG bereits gefordert, den Pendlerabzug für alle wieder unlimitiert zuzulassen. Für Geschäftsfahrzeuginhaber mit typischen Aussendienstberufen wie Maurer, Schreiner oder Gärtner ist die Forderung der Motion Ettlin bereits vollständig umgesetzt. Für alle anderen hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Gewerbeverband und Economiesuisse eine möglichst einfache Umsetzung gewählt, die für die Firmen keine wesentliche Mehrbelastung darstelle. Dennoch hat der Ständerat mit 19 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Sinne von Herrn Ettlin entschieden, dass Pendler mit Geschäftsfahrzeug im Gegensatz zu Pendler mit öV oder eigenen Fahrzeug nichts mehr an die Bahnfinanzierung beizusteuern haben.

27.09.2016
Geschäft15.4259
  • Öffentlicher Verkehr
  • Individualverkehr

  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt