50. Legislatur (2015-2019) Ständerat

L5

Klimaverträglichkeit in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein erprobtes Instrument um sicherzustellen, dass Grossprojekte die Umweltschutzgesetzgebung einhalten. Obwohl ein wichtiges Umweltthema wird der Klimaschutz bisher bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt. Werden Infrastrukturprojekte mit ihrer langen Lebensdauer ab sofort klimaverträglich ausgestaltet, können die Pariser Klimaziele relativ einfach erreicht werden. Hohe Kosten für bauliche Änderungen von bestehenden Infrastrukturen und für den Rückbau können vermeiden werden. Betroffen sind nur Neubauten (siehe Art. 59c) und Infrastrukturen, für die ohnehin eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Daniel Fässler CVP/AI hat verlangt, den Klimaschutz weiterhin von der ökologischen Gesamtbeurteilung Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen und ist damit mit 24 zu 20 Stimmen unterlegen.

25.09.2019
Geschäft17.071
  • CO2

  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt