50. Legislatur (2015-2019) Ständerat

L5

CO2-Grenzwerte für Gebäude beim Heizungsersatz

Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit ergänz um den Einzelantrag Graber schlägt vor, dass beim Heizungsersatz ab 2023 eine schweizweite Vorgabe bezüglich der CO2-Emissionen zu Geltung in denjenigen Kantonen, die nicht bereits eine vergleichbare Regelung kennen. Dem gegenüber steht der Vorschlag von zwei Minderheiten, die das Problem auf die lange Bank schieben will indem sie vorsieht, dass der Bundesrat auf der Grundlage der Daten von 2027 die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was dann erst 2030 oder 2031 umgesetzt würde. Der Rat ist der Mehrheit ergänzt um Einzelantrag Graber gefolgt.

23.09.2019
Geschäft17.071
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