50. Legislatur (2015-2019) Ständerat

L5

Schwächung der Aufsichtsfunktion des Bafu beim Artenschutz

Während heute das Bundsamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschütze Art reguliert werden kann, soll dies gemäss dem Vorschlag der Kommission künftig den Kantonen überlassen werden und  dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen. Der Einzelantrag Jostisch wollte die bestehende Kompetenzordnung beibehalten. 

05.06.2018
Geschäft17.052
  • Gefährdete Arten

  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Gegen die Umwelt